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E-2 Investorenvisum

 

Das E-2 Investor Visum ist ein langfristiges, erneuerbares Arbeitsvisum für Antragsteller aus Ländern, die ein Investitionsabkommen mit Amerika unterzeichnet haben. Die Dauer des Visums hängt von den gegebenen Vertragsbestimmungen ab. Inhaber eines E-2 Investorvisums können Angestellte mit der gleichen Staatsbürgerschaft über die U.S. Firma für ein E-2 Manager Visum oder E-2 Spezialisten Visum sponsern.

 

Der Investor sollte in den USA eine Gesellschaft gründen, die das Unternehmen, das der Investor kaufen oder aufbauen möchte, betreiben wird. Diese Gesellschaft wird Sponsor für das E-2 Visum sein.

 

Für diese E-2 Visa müssen die Antragsteller und die U.S. Gesellschaft Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen.

 

Die U.S. Gesellschaft qualifiziert sich wie folgt:

 

  • Ein Staatsangehöriger, bzw. mehrere Staatsangehörige, aus einem Land, das ein Investitionsabkommen mit den USA abgeschlossen hat, muss/müssen mindestens 50% der Geschäftsanteile der U.S. Gesellschaft besitzen;

 

  • Die Investition muss aktiv sein, d.h. die Firma muss regelmässig Produkte oder Dienstleistungen anbieten, und ein regelmässiges Einkommen produzieren;

 

  • Der Investor muss eine beträchtliche Investition mit Eigenkapital tätigen (bzw. mit einem Darlehen das mit persönlichen Anlagen gesichert ist). Das Gesetz schlägt keinen Mindestbetrag für eine Investition vor, jedoch muss die Investition genügen, um ein gewinnbringendes Unternehmen mit Erweiterungspotenzial aufzubauen. Je niedriger die Investition, umso höher muss der Anteil des Investitionskapitals sein, das vom Investor aufgebracht werden muss;

 

  • Die Investition muss der lokalen Wirtschaft nicht nur geringfügig beitragen. Das Unternehmen muss mehrere Angestellte haben, und muss genügend Einnahmen haben, die es ermöglichen, dem Investor ein Gehalt zu zahlen und einen wesentlichen Gewinn zu ergeben.

 

Der E-2 Visa Antragsteller qualifiziert sich wie folgt:

 

  • Antragsteller müssen belegen, dass ihre Ausbildung und Berufserfahrung sie für die Leitung eines Unternehmens qualifizieren, und dass der Investor in die USA einreisen wird, um die Firma zu leiten und auszubauen.

 

Anmerkung unserer Kanzlei:

 

Wir raten potenziellen Investoren, dass sie Kontakt mit uns aufnehmen, ehe sie in ein U.S. Unternehmen investieren. Wir können E-2 Visum Interessenten bei der Auswahl eines Unternehmens beraten, im Hinblick auf die Geeignetheit des Projektes für das Investorenvisum.

 

Der Investor sollte auch vor Augen halten, dass man sich nach Ablauf des Visums weiterhin qualifizieren muss, wenn man einen Antrag auf Erneuerung des Visums stellt. Es genügt demnach nicht, wenn das Unternehmen den Antragsteller für ein erstes Visum qualifiziert, jedoch nicht ausweiterungsfähig genug ist um zu ermöglichen, das für das E-2 Visum erforderte Personal einzustellen.

 

Es ist wichtig, dass potenzielle Einwanderer von Anfang an alle möglichen Fehler vermeiden, denn falsche Entscheidungen haben langfristige, negative, eventuell sogar fatale Auswirkungen auf den Einwanderungsprozess. Eine frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht dem Investor alle Zukunftspläne mit dem Anwalt zu besprechen und eine erfolgsversprechende Einwanderungsstrategie zu verfolgen.

 

Normalerweise wird der Antrag auf das E-2 Visum am U.S. Konsulat im Aufenthaltsland des Antragstellers eingereicht. Wenn das Visum genehmigt wird, wird es üblicherweise für die Dauer ausgestellt, die im gegebenen Investitionsabkommen vorgesehen ist. Meistens wird das Visum für 2-5 Jahre ausgestellt. Ein Statuswechsel in den USA ist möglich, wenn der Antragsteller mit einem Nichteinwanderungsvisum in den USA ist. Antragsteller, die sich mit dem Visa Waiver (ohne Visum) in den USA aufhalten, müssen den Antrag am Konsulat stellen.

 

Weitere E-2 Visum-bezogene Informationen:

 

  • Ehepartner von E-2 Visumsinhabern können eine Arbeitsgenehmigung beantragen die ihnen erlaubt für den U.S. Arbeitgeber Ihrer Wahl zu arbeiten.

 

  • Das E-2 Visum kann unbegrenzt verlängert werden, solange die U.S. Firma sich als Sponsor qualifiziert.

 

  • Die Aktivitäten der Firma können im Laufe der Zeit verändert und ausgedehnt werden.

 

E-1 Handelsvisum

 

Geschäftsleute, die einen erheblichen Handel mit Produkten oder Dienstleistungen mit den USA betreiben, können das E-1 Handelsvisum beantragen, das ihnen erlaubt, in den USA zu arbeiten. Das E-1 Visum ist Staatsangehöhrigen zugänglich aus Ländern die ein Handelsabkommen mit den USA abgeschlossen haben. Der Inhaber eines E-1 Visums kann ebenfalls Angestellte mit der gleichen Staatsangehörigkeit über seine U.S. Firma für ein E-1 Manager Visum oder E-1 Spezialisten Visum sponsern.

 

Für diese drei Visas muss die U.S. Firma sowie der Antragsteller sich qualifizieren.

 

Die U.S. Firma qualifiziert sich wie folgt:

 

  • Sie muss internationalen Handel zwischen den USA und einem Land betreiben, das ein Handelsabkommen mit den USA unterschrieben hat. Dieser Handel (Import/Export) von Produkten oder Dienstleistungen muss schon vor dem Visumsantrag stattgefunden haben. Es kann sich um Ein- und Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen handeln, die importiert oder exportiert werden;

 

  • Der Volumen des Handels zwischen den USA und dem Handelsvertragsland muss „erheblich“ sein. Es wird kein Mindestwert oder Mindestvolumen für den Handel vorgeschrieben, jedoch muss die Firma beweisen, dass der Handel „erheblich“ ist, und dass er regelmässige Transaktionen erfordert (nicht nur vereinzelte Transaktionen im Laufe des Jahres);

 

  • Mindestens 50% des Handels der Firma muss zwischen den USA und dem Handelsvertragsland getätigt werden.

 

Qualifikation des Antragestellers:

 

  • Um sich zu qualifizieren, muss der Antragsteller die erforderlichen Berufserfahrungsbelege und Zeugnisse vorlegen die beweisen, dass er den U.S. Betrieb leiten und die Arbeit ausführen kann.

 

Normalerweise wird der Antrag auf das E-1 Visum am U.S. Konsulat im Aufenthaltsland des Antragstellers eingereicht. Wenn das Visum genehmigt wird, wird es üblicherweise für die Dauer ausgestellt, die im gegebenen Handelsabkommen vorgesehen ist. Meistens wird das Visum für 2-5 Jahre ausgestellt. Ein Statuswechsel in den USA ist möglich, wenn der Antragsteller mit einem Nichteinwanderungsvisum in den USA ist. Antragsteller, die sich mit dem Visa Waiver (ohne Visum) in den USA aufhalten, müssen den Antrag am Konsulat stellen.

 

Weitere E-1 Visum-bezogene Informationen:

 

  • Ehepartner eines E-1 Visumsinhabers können eine Arbeitsgenehmigung beantragen.

  • Das E-1 Visum kann unbegrenzt verlängert werden, solange die U.S. Firma sich als Sponsor qualifiziert.

 

Anmerkung unserer Kanzlei: 

 

Ein potenzieller Antragsteller für ein E-1 Visum sollte eine Firma in den USA gründen und das U.S. Geschäft aufbauen, mit dem Visa Waiver oder mit dem B-1 Visum. Die Firma soll schon regelmässigen Handel vorweisen, wenn der E-1 Antrag eingereicht wird. Mit dem Visa Waiver oder dem B-1 Visum kann der Händler in den USA verhandeln und Verträge unterschreiben, Personal einstellen, usw., aber er darf weder das Geschäft aktiv leiten, noch

Personal überwachen, und er darf von der U.S. Firma kein Gehalt erhalten.

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